BGH kassiert Wuppertaler Urteil

Reiserücktrittsversicherungen müssen auch dann Entschädigung zahlen, wenn ausgefallene Flüge mit Bonusmeilen bezahlt wurden. Der Bundesgerichtshof hat mit dieser Entscheidung ein Urteil des Wuppertaler Landgerichts kassiert. Der Kläger hatte Flüge in die USA stornieren müssen, die Fluggesellschaft und die Versicherung wollten aber nichts erstatten, weil der Flug nur mit Bonusmeilen bezahlt war. Das Landgericht Wuppertal hatte die als "nicht handelbaren Wert" betrachtet, der BGH sieht es anders. Die Meilen seien ein Wert - ob handelbar oder nicht. Das Landgericht Wuppertal muss jetzt entscheiden, wie hoch dieser Wert finanziell bemessen wird.

© Stephan Baumann

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