BGH-Klage gegen die Stadtsparkasse

Im November verhandelt der Bundesgerichtshof eine Klage gegen die Stadtsparkasse. Ein Kunde fordert Kontoführungsgebühren zurück. Es geht um die früher übliche Praxis, wonach die Kundinnen und Kunden neuen Gebühren automatisch zustimmen, wenn sie nicht ausdrücklich widersprechen. Das war rechtswidrig und seit mehreren Jahren machen die Kreditinstitute das nicht mehr. Der Kläger ist laut Sparkasse ein einzelner Kunde, der mehrerer Klagen eingereicht hatte. Bisher soll er damit keinen oder nur einen minimalen Erfolg erzielt haben. Jetzt geht er beim BGH in Karlsruhe in die letzte Instanz.

Stadtsparkasse
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