BGH-Urteil gegen Stadtsparkasse

Die Stadtsparkasse Wuppertal muss einem Kunden rund 200 Euro Kontoführungsgebühren zurückzahlen. Der Kunde hatte geklagt, mehrmals vor Gericht verloren, aber heute in letzter Instanz Recht bekommen. Der Bundesgerichtshof sagte: Die Sparkasse hätte die Gebühr nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden einziehen dürfen. Inzwischen machen Banken und Sparkassen das auch nicht mehr so. Im aktuellen Fall ging es um Gebührenzahlungen, die schon einige Jahre zurückliegen. 

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