Bundespolizei verbietet gefährliche Gegenstände

Am Wuppertaler Hauptbahnhof gelten über die Karnevalstage strengere Regeln. Die Bundespolizei hat heute (21.02.25) mitgeteilt, dass vom 27. Februar bis zum 5. März gefährliche Gegenstände verboten sind - im Wuppertaler Hauptbahnhof und 16 anderen großen Bahnhöfen in NRW. Zu den gefährlichen Gegenständen gehören Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen, wie Messer, Beile und Pistolen, aber auch Luftdruck- und CO2-Waffen. Außerdem fallen alle Gegenstände unter das Verbot, die schwere Verletzungen verursachen können. Die Bundespolizei will das auch verstärkt kontrollieren.

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