Corona-Maßnahmen: Der aktuelle Stand

Das Coronavirus lässt sich in Wuppertal nur mit strenger Konsequenz eindämmen. Das sagt Oberbürgermeister Andreas Mucke. Es gehe vor allem darum, Sozialkontakte auf das absolut Notwendigste zu reduzieren. Der Krisenstab der Stadt hat daher eine weitere Reihe Maßnahmen beschlossen. Die führen zu massiven Einschnitten im Leben vieler Wuppertaler, seien aber unvermeidbar, sagt Mucke. Aktuell gibt es in Wuppertal 26 bestätigte Infektionsfälle und insgesamt 214 Personen in Quarantäne (Stand Montagabend). Bislang muss hier kein bestätigter Fall im Krankenhaus behandelt werden. Allerdings stehe Wuppertal noch am Anfang einer Ausbreitung. Inzwischen würden täglich mindestens dreißig weitere Verdachtsfälle getestet. Die Maßnahmen, die der Krisenstab am Samstag beschlossen hat, werden unten erläutert.

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Notwendige Geschäfte bleiben geöffnet

Alle Veranstaltungen sind untersagt

Ausdrücklich NICHT geschlossen wird der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Vielmehr sollten für diese Bereiche die Sonntagsverkaufsverbote bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden. Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesen bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.

Der Erlass des Gesundheitsministeriums zu Veranstaltungen wurde verschärft: Alle nicht unverzichtbaren öffentlichen Veranstaltungen müssen abgesagt oder verschoben werden. Das umfasst auch Gottesdienste, Gremiensitzungen, Clubs und Diskos. Das gilt ab Dienstag 0:00 Uhr. Hochzeiten dürfen nur bis zehn anwesenden Personen stattfinden, auch private Feiern in öffentlichen Räumen (z.B. ein gemieteter Raum einer Gastsätte) sind verboten. Feiern in privaten Räumlichkeiten wie eigenen Wohnungen können nicht verboten werden, allerdings mahnt die Stadt zur besonderen Rücksicht.

Zusätzliche Hinweise für Restaurants, Kantinen, Fitness-Center

Für Restaurants und Gaststätten gelten noch keine konkreten Maßnahmen. Allerdings sollen die Betreiber alle Schritte unternehmen, um in ihren Betrieben das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten. Hierzu gehören umfassende Hygienemaßnahmen, eine aufgelockerte Sitzordnung, gründliches Lüften und eine Begrenzung der Gästezahl. Gleiches gilt für Fitnesscenter bis Montag. Ab Dienstag werden sie geschlossen, hat die NRW-Landesregierung beschlossen. Härtere Maßnahmen auch für Wuppertal werden allerdings nicht ausgeschlossen, falls es landesweite Verordnungen gibt.

Schließung von Einrichtungen im Bereich Kultur, Bildung und Sport

Alle Einrichtungen der Stadt im Bereich Kultur, Bildung und Sport bleiben bis auf Weiteres ab sofort geschlossen. Dazu gehören der Zoo und die Bäder, die Bergische Musikschule, die Volkshochschule, das Bergische Studieninstitut, die Museen, Offenen Türen der Kinder- und Jugendarbeit. Dies gilt auch für die städtischen Sporthallen und –anlagen: Damit findet in diesen Bereichen auch der Vereinssport bis auf Weiteres nicht statt, auch Osterferienkurse fallen aus.

Einschränkungen in den städtischen Ämtern

Alle Publikumsbereiche der städtischen Ämter werden zurückgefahren und nicht notwendige oder Termine abgesagt. Für die städtischen Gebäude werden Zugangsbeschränkungen erwogen. Im Barmer Rathaus werden Besucher z.B. konkret nach ihrem Anliegen gefragt und ggf. dazu aufgefordert, die Angelegenheit von zuhause oder per Telefon/Mail zu regeln. Die Stadt rechnet mit erheblichen personellen Ausfällen, denn auch städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind als Eltern von den Schließungen der Schulen und Kitas betroffen. Die Stadt versichert aber, handlungsfähig zu bleiben. Vor allem das Gesundheitsamt wird personell verstärkt, dadurch müssen andere Ämter eingeschränkt werden.

Schließung der Kitas

Ab Montag, 16. März bis zum 19. April sind alle Kitas und Kindertagespflegestellen auf Weisung des Landes geschlossen. Das betrifft die städtischen Kitas und die Kitas der Träger der freien Jugendhilfe. Hierzu gelten jedoch Ausnahmen. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen stellen ab Montag in Ausnahmefällen eine Notbetreuung sicher. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, dass in den Fällen, in denen beide Eltern oder Alleinerziehende in unentbehrlichen Schlüsselpositionen arbeiten, ihre Kinder wie gewohnt betreuen lassen können. Voraussetzung hierfür ist, dass die Eltern zu dem nachfolgend aufgeführten Personenkreis gehören. Schlüsselpersonen sind Angehörige folgender Berufsgruppen deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung dient. Dazu zählen:

Alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.

Diese Eltern müssen ihrer Kita eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen! Die Regelung gilt auch für den Bereich Tagespflege. 

Die Kinder sollen nur in die Kita gebracht werden, in der sie auch sonst betreut werden. Die Betreuung wird in Gruppen gesichert, die Organisation dieser Gruppen soll im Laufe der Woche anlässlich der aktuellen Lage besprochen werden.

Schließung der Schulen

Ebenfalls ab Montag. 16. März, werden bis zum Beginn der Osterferien alle Schulen geschlossen. Das bedeutet, dass bereits ab Montag der Unterricht in den Schulen ruht. Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Ab Mittwoch (18. März) gibt es lediglich eine Notbetreuung. Dies gilt ausschließlich für Kinder von Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen – insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten. Diese Notbetreuung gilt für Kinder in den Klassen 1 bis 6.

Nähere Informationen erhalten die Schulen zeitnah vom Schulministerium.


Die genaue Definition des Landes zu den Schlüsselpositionen gibt es hier.



Schließung des Gesundheitsamtes für Publikum

Alle Dienstleistungen des Gesundheitsamtes, die nicht der Bewältigung der Corona-Infektion und anderer, zwingend notwendiger medizinischer Leistungen dienen, sind eingestellt. Das Gesundheitsamt ist für Besucher geschlossen.


Besucherregelung in sämtlichen Alten- und Altenpflegeheimen

Nach Weisung des Landesgesundheitsamtes sind Besuchern in den Einrichtungen gänzlich verboten. Einzige Ausnahme ist, wenn Bewohner kurz vor dem Tod stehen.

Appell an Wuppertaler Unternehmen

Die Stadtverwaltung hat entschieden, dass Beschäftigte der Verwaltung, die aus Risikogebieten zurückkehren auch dann vierzehn Tage zuhause bleiben, wenn sie keine Symptome zeigen. Ansonsten würden Unternehmen sämtliche Mitarbeiter gefährden. Damit geht die Stadt im Sinne der Ausbreitungsvermeidung des Coronavirus über die Kriterien des Robert-Koch-Instituts hinaus. Die Verwaltung appelliert an die Wuppertaler Unternehmen, sich diesem Beispiel wenn möglich anzuschließen.

Täglicher Kontakt mit Menschen in Quarantäne

Sämtliche Wuppertaler in häuslicher Quarantäne werden täglich vom Gesundheitsamt angerufen. So soll auf etwaige Symptome und die Änderung des Gesundheitszustands reagiert werden können. Außerdem werden Maßnahmen besprochen, diese Menschen weiter zu versorgen - das sei sichergestellt, so die Stadt.


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