Corona und der Schulstart - was gilt?

Mittwoch (18.08.21) geht die Schule wieder los. Und viele fragen sich: Wie sind die aktuellen Corona-Regeln? Wir haben die Antworten auf die häufigsten Fragen rausgesucht:

Was ist mit der Maskenpflicht?

Alle Schüler:innen und Lehrer:innen müssen eine OP- oder FFP2-Maske tragen - auch wenn sie geimpft oder genesen sind. Diese Maskenpflicht gilt in allen Innenräumen, also auch während des Unterrichts - mit einer Ausnahme: Beim Sportunterricht müssen die Masken nur getragen werden, wenn die Abstände nicht eingehalten werden können. Im Freien, also auch auf dem Schulhof, gibt es keine Maskenpflicht.

Wie läuft das mit dem Testen?

Auch das geht weiter wie vor den Ferien. Es gibt also eine Testpflicht, alle werden zweimal pro Woche getestet - in den weiterführenden Schulen mit Selbsttest und in den Grundschulen mit Lollitests.

Wann muss ein Kind in Quarantäne?

Quarantäne gibt es bei einem positiven Fall nur noch für direkte Sitznachbarn, nicht mehr für die ganze Klasse oder Lerngruppe. Bei allen, die in Quarantäne müssen, wird ein PCR-Test gemacht - und wenn der negativ ist, endet die Quarantäne im Normalfall sofort wieder. Das zuständige Gesundheitsamt darf im Einzelfall aber immer etwas anderes beschließen. Generell ausgenommen von der Quarantänepflicht sind Geimpfte und Genesene, es sei denn, sie haben Corona-Symptome.

Lüften und/oder Luftfilter?

Das regelmäßige Lüften bleibt eine der wichtigsten Hygienemaßnahmen in den Schulen. Luftfilter werden nur in Einzelfällen eingesetzt. Für mehr Luftfilter oder Umbauten für mehr Firschluft gibt es aber auch noch ein ganz neues Förderprogramm.

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