Coronaschutzverordnung in NRW: Zwei Regeländerungen

Obwohl Bund und Länder sich auf die Verlängerung der meisten Maßnahmen bis zum 7. März geeinigt haben, hat das Land NRW seine Coronaschutzverordnung erstmal nur bis zum 21. Februar verlängert und an zwei Stellen verändert.

Die aktuelle Coronaschutzverordnung, die seit dem 23. Januar in ihrer Form gültig ist, ist von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann um eine Woche bis zum 21. Februar verlängert worden. Dabei wurde die Verordnung an zwei Stellen verändert.

Nur die Maskenpflicht-Regel in Supermärkten wurde aufgrund einer Gerichtsentscheidung ausgeweitet. Menschen müssen die FFP2- oder OP-Masken nun auch zehn Meter vor dem jeweilige Geschäftseingang tragen. Desweiteren wurde präzisiert, dass Lehrer und Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen medizinische Mund-Nase-Bedeckungen tragen müssen.

Kein Alkoholverbot in Öffentlichkeit mehr

Gestrichen wurde das allgemeine Alkoholverbot in der Öffentlichkeit. Lediglich der Verkauf ist zwischen 23 Uhr und 6 Uhr verboten. In Bayern war das Alkoholverbot in der Öffentlichkeit vor wenigen Tagen gekippt worden. Auch in NRW hatte es nach Medienberichten rechtliche Bedenken gegeben.

Kritik von der Opposition

Der SPD-Oppositionsführer im Landtag, Thomas Kutschaty, hat die nur einwöchige Verlängerung der Corona-Schutzverordnung in Nordrhein-Westfalen als Missachtung des jüngsten Bund-Länder-Beschlusses für einen Lockdown bis mindestens 7. März bewertet. "Ich verstehe nicht, dass die Landesregierung die Beschlüsse aus der letzten Bund-Länder-Konferenz nicht umsetzt“, sagte Kutschaty am Sonntag der WAZ.

Das widerspreche dem, was NRW-Ministerpräsident und CDU-Chef Armin Laschet versprochen habe. "Worauf sollen sich jetzt die Menschen in NRW noch verlassen können? Da verspielt Laschet gerade sehr viel Vertrauen", so Kutschaty weiter. Nach Informationen der WAZ gibt es innerhalb der schwarz-gelben Regierungskoalition erheblichen Gesprächsbedarf über die Ausgestaltung der neuen Corona-Schutzverordnung. Denn seitens der FDP könne man sich schon vorstellen, dass ab Ende Februar gelockert werden könnte, statt - wie vorgesehen - bis zum 7. März zu warten. Die neue Coronaschutzverordnung ist vom 15. Februar an gültig und läuft bis zum 21. Februar.

Autor: Joachim Schultheis (mit dpa)


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