Diakonie: Assistierte Sterbehilfe erlaubt

In den diakonischen Alteneinrichtungen in Wuppertal ist assistierter Suizid ab sofort erlaubt. Möglich macht das ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das besagt, dass wer schwer krank ist, leidet und sterben möchte, künftig Hilfe von Ärztinnen und Ärzten und Vereinen bekommen kann. Der Aufsichtrat der Diakonie hat die Änderung für seine Häuser nach langen Beratungen beschlossen. Menschen, die assistierte Sterbehilfe in Anspruch nehmen wollen, können dies nur unter strengen Voraussetzungen tun. So muss die Entscheidung zum Beispiel freiwillig und selbständig getroffen werden. Ärztinnen und Ärzte und Sterbehilfevereine dürfen tödliche Substanzen besorgen, einnehmen müssen die schwerkranken Menschen sie aber selbst. Der Diakoniedirektor rechnet damit, dass assisitierte Suizide trotz des Urteils nur sehr selten in Anspruch genommen werden.

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