Einmaliges Bürgergeld für Heizkosten-Nachzahlung

Wer nicht genug Geld für die Heizkosten-Nachzahlung hat, kann Bürgergeld beantragen. Darauf weist der Wuppertaler DGB hin. Die neue Leistung tauge auch für eine einmalige Zahlung - das gelte sogar für den nötigen Kauf von Öl oder Pellets. Der Leistungsanspruch werde mit dem Einkommen abgeglichen - und wenn das Einkommen niedriger ist, werde die Differenz ausgeglichen. So hätten bei einer hohen Nachforderung auch Menschen ein Recht auf Bürgergeld, die sonst zu viel verdienen. Der Antrag beim Wuppertaler Jobcenter muss innerhalb von drei Monaten gestellt werden. Dort kann man sich auch beraten lassen.