Einzelhandel wartet auf neue NRW-Coronaschutzverordnung

Der Wuppertaler Einzelhandel ändert erst einmal nichts - trotz der ausgesetzten Corona-Vorschriften. Die IG Barmen und der Handelsverband rechnen mit einer neuen Coronaschutzverordnung von der Landesregierung. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute Vormittag die Vorschriften der Corona-Schutzverordnung außer Kraft gesetzt. Begründung: Für alle Geschäfte müssen gleiche Regeln gelten. Wer keine Lebensmittel oder Dinge des täglichen Bedarfs verkauft, musste sich bisher einschränken. Shoppen nur mit Termin und eine begrenzte Kundenzahl je nach Ladengröße. Die IG Barmen schätzt, dass einige Geschäfte jetzt öffnen, aber schnell wieder schließen müssen.

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