Fragen zur Ausgangssperre
Veröffentlicht: Montag, 19.04.2021 14:43
Viele Bürger beschäftigen sich mit der nächtlichen Ausgangssperre in Wuppertal. Die gilt seit heute (19.04.21), immer zwischen 21 und 5 Uhr. Bei der Stadt und auch hier bei Radio Wuppertal gehen viele Fragen dazu ein. Darf ich nach 21 Uhr gar nicht mehr nach draußen? Welche Ausnahmen gelten für die Ausgangssperre? Laut Stadt muss niemand mit einem Bußgeld rechnen, der einen nachvollziehbaren Grund hat, wenn er sich trotz Ausgangssperre draußen aufhält. Gassirunden sind nach wie vor möglich, allerdings nur allein oder maximal zu zweit. Auch Fahrten zur Arbeit oder zurück sind erlaubt. Dafür kann der Arbeitgeber einen sogenannten Passierschein erstellen. Auch Fahrten zum Flughafen oder Bahnhof sind möglich. Die aktuelle Verordnung der Stadt und damit auch die Ausgangssperre gilt vorerst bis zum 26. April.