Gericht erlaubt Messer-Verbot für drei Jahre

Die Wuppertaler Polizei darf einem 18-Jährigen doch für drei Jahre verbieten, alle Arten von Messern und gefährlichen Gegenständen dabeizuhaben. Das hat das Oberverwaltungsgericht in letzter Instanz entschieden. Die erste Instanz hatte das wie berichtet anders gesehen. Aber laut Oberverwaltungsgericht ermöglicht das Polizeirecht zur Gefahrenabwehr so ein individuelles Messer-Verbot. Und bei dem 18-Jährigen sieht das Gericht auch genug Anhaltspunkte dafür, dass er eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit bedeutet. Denn er hat schon mehrfach relevante Straftaten begangen.

© blaulichtrheinlandnrw/Matthi Rosenkranz

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