Gericht hebt Messerverbot der Polizei auf

Ein 18-jähriger Wuppertaler darf trotz Verbots durch die Polizei weiter mit einem Messer rumlaufen. Die Wuppertaler Polizei hatte ihm für drei Jahre verboten, Messer und andere gefährliche Gegenstände außerhalb seiner eigenen Wohnung dabei zu haben. Aber das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat das Verbot heute (30.05.25) für rechtswidrig erklärt. Das Gericht nennt dafür zum einen formale Gründe, Waffenrecht sei Bundessache, aber die Polizei eine Landesbehörde. Zum anderen gebe es keine rechtliche Möglichkeit, ohne Anlass zu kontrollieren, ob jemand ein Messer dabei hat. Deshalb sei das Verbot gar nicht zu kontrollieren und wäre wirkungslos.

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