Gerichte arbeiten weniger

Der Lockdown gilt nicht für die Gerichte, aber auch die schränken ihre Arbeit ein. Land-, Amts- und Arbeitsgericht in Wuppertal teilen mit, dass mündliche Verhandlungen oder persönliche Anhörungen in nicht dringenden Verfahren verlegt werden können. Als Beitrag zum Infektionsschutz. Das gilt zunächst bis zum 15. Januar. Außerdem sollen Anträge und Unterlagen nicht persönlich abgegeben werden. Und wenn ein Besuch zwingend nötig ist, soll vorher ein Termin vereinbart werden.

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