Gutachten: Bürgerbegehren unzulässig
Veröffentlicht: Dienstag, 30.05.2023 15:25
Das Bürgerbegehren gegen die Moschee-Pläne an der Gathe soll unzulässig sein. Wie die Stadt heute (30.05.23) mitteilt, hat das ein Gutachten einer Fachkanzlei bestätigt. Die Stadt hatte die Kanzlei beauftragt, damit sie sich nicht vorwerfen lassen muss, sie sei nicht neutral. Das städtische Wahlamt war auch schon der Meinung, das Bürgerbegehren erfülle nicht die nötigen Voraussetzungen. Im Kern geht es darum, dass der Stadtrat schon vor zehn Jahren einen entsprechenden Bebauungsplan beschlossen hat. Im März gab es dazu zwar noch eine Abstimmung, aber das war nur eine politische Bekräftigung. Die islamische Gemeinde plant gegenüber ihrer bestehenden Moschee einen Neubau, unter anderem mit Gemeindezentrum, Wohnungen und einer Kita.