Handelsverband sieht nur ein Phantomgutachten

Der Stadtrat sollte nicht auf das juristische Gutachten zum Outlet-Streit hören. Das meint der Wuppertaler Handelsverband, der das Gutachten als „Phantomgutachten“ abqualifiziert. Darin heißt es, dass die Stadt eventuell für Umsatzeinbußen haften muss, wenn sie ihre Klage gegen das geplante Outlet in Remscheid-Lennep zurückzieht. Wuppertaler Einzelhändler könnten auf Schadenersatz klagen, obwohl sich die meisten Händler in einer Umfrage für die Klagerücknahme ausgesprochen haben. Wie die Stadt auf das neue Gutachten reagiert, ist noch unklar.

© Stadt Wuppertal

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