Hochwasser 2021: Kein Strafverfahren gegen Wupperverband
Veröffentlicht: Dienstag, 26.07.2022 14:13
Mehr als ein Jahr nach dem Hochwasser hat die Staatsanwaltschaft die Vorermittlungen gegen den Wupperverband beendet. Dafür hatte die Staatsanwaltschaft unter anderem Berichte des NRW-Umweltministeriums und die Meldungen des Deutschen Wetterdienstes ausgewertet. Das Ergebnis: es wird kein Strafverfahren gegen den Wupperverband eingeleitet. Es gebe keine Anhaltspunkte für strafrechtlich relevantes Verhalten, sagt die Staatsanwaltschaft. Sie hat geprüft, ob ein Tatbestand nach Paragraph 313 des Strafgesetzbuches besteht. Das wäre das Herbeiführen einer Überschwemmung. Es sei erwiesen, dass der Wupperverband die ungewöhnlich hohen Regenmengen nicht vorhersehen konnte. Als die Wetterwarnungen am 12. Juli 2021 konkreter wurden, hatte der Wupperverband direkt mit dem Ablassen der Wupper-Talsperre begonnen, begründet die Staatsanwaltschaft. Die Justiz kommt zu dem Schluss, dass der Wupperverband das Hochwasser nicht hätte verhindern können.