IHK mit "To-Go"-Beratung für Restaurants

Restaurants in Wuppertal müssen nicht schließen - man darf dort nur nicht mehr essen und trinken. Die Wuppertaler Industrie- und Handelskammer weist Betriebe und Kunden darauf hin, dass das Verkaufen von Speisen und Getränken weiter möglich ist, auch Restaurants, die das sonst nicht machen, dürfen "To-Go"-Betrieb haben. Auch sei es gestattet, kurzfristig einen Lieferservice einzuführen. Das sei unbürokratisch möglich, sagt IHK-Geschäftsführer Michael Wenge. Wer Fragen hat, kann sich bei der Kammer beraten lassen.

IHK
© Anna Schwartz

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