Impfpflicht in Gesundheitsbranche
Veröffentlicht: Mittwoch, 16.03.2022 06:21
Das Wuppertaler Gesundheitsamt erwartet erst in den nächsten Wochen eine erste Übersicht zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die ab heute (16.03.22) gilt. Bis gestern hatten betroffene Beschäftigte Zeit, ihren Impfstatus an ihren Betrieb zu melden. Die Betriebe wiederum müssen sich bis zum Monatsende beim Gesundheitsamt melden. Betroffen sind Einrichtungen aus der Gesundheitsbranche, wie Pflegedienste, Arztpraxen und Krankenhäuser. Wie viele das in Wuppertal sind, kann die Stadt zurzeit noch nicht sagen. Erst nächsten Monat fängt das Gesundheitsamt an, ungeimpfte Beschäftigte anzuschreiben und jeden Einzelfall zu prüfen. Aus der Landesregierung hieß es, bis eventuelle Betretungsverbote ausgesprochen werden, könnte es Juli werden.