Jahreshauptversammlungen verboten
Veröffentlicht: Montag, 09.11.2020 06:45
Jahreshauptversammlungen von Vereinen und Institutionen dürfen während des Teil-Lockdowns diesen Monat nur mit Sondergenehmigung der Stadt stattfinden. Darauf hat der Corona-Krisenstab aufmerksam gemacht. Die Regel gilt selbst dann, wenn so eine Versammlung laut Satzung vorgeschrieben ist. Die Stadt will von den Sondergenehmigungen aber kaum Gebrauch machen. Denkbar sei das zum Beispiel, wenn es einen zwingenden Grund für die Versammlung im November gibt und wenn eine Telefon- oder Videokonferenz keine Option ist. Für politische Sitzungen gibt es in der Corona-Schutzverordnung des Landes Ausnahmen. Daher dürfen Sitzungen des Stadtrates und der Bezirksvertretungen stattfinden.
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