Kein Umzugsverbot, aber Einschränkungen

Umzüge können weiter stattfinden. Ein generelles Verbot gilt nicht. Alle Helfer sollten nur den Mindestabstand einhalten. Während der Corona-Krise einfach in der alten Wohnung bleiben, gehe im Normalfall nicht - wegen der gekündigten Mietverträge. Laut der Landesregierung sind auch Wohnungsbesichtigungen erlaubt. Mit der Einschränkung, dass nur ein Interessent sich in der Wohnung aufhalten darf.

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