Keine Wahlbescheinigung für Stichwahl nötig

Bei der Oberbürgermeister-Stichwahl morgen (27.09.20) reicht es, den Personalausweis mit ins Wahllokal zu nehmen. Eine neue Wahlbenachrichtigung für die Stichwahl gab es nicht. Wer die von der Kommunalwahl am vorletzten Sonntag noch hat, kann sie im Wahllokal vorlegen. Die Stadt betont aber ausdrücklich, dass die Teilnahme auch ohne die Berechtigungskarte möglich ist. Briefwahlunterlagen kann man auch noch einreichen - aber nicht per Post, die kommt nicht mehr pünktlich an. Die Unterlagen kan man aber bis Sonntag 13 Uhr in die Briefkästen der Verwaltungshäuser Langerfeld, Cronenberg und Vohwinkel und im Barmer und Elberfelder Rathaus einwerfen, im Barmer Rathaus sogar bis 16 Uhr.

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