Klage der Stadt Wuppertal abgewiesen

Wuppertal bekommt nicht mehr Geld vom Land. Der Verfassungsgerichtshof NRW hat heute (18.11.25) die Klagen dazu von 2022, 2023 und 2024 abgewiesen. Neben Wuppertal hatten auch andere Städte gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz geklagt, weil sie sich finanziell benachteiligt fühlen. Das Land unterscheidet bei seinen Überweisungen zwischen kreisfreien und kreisangehörigen Städten - und darf das laut Gerichtsentscheidung auch weiter so machen. Der Verfassungsgerichtshof sieht das Gleichbehandlungsgebot und das Recht auf kommunale Selbstverwaltung dadurch nicht verletzt. Der Verfassungsgerichtshof bezeichnet die Differenzierung des Landes aber als vertretbar. Die Richterinnen und Richter ließen aber offen, ob es sinnvollere Einteilungskriterien geben könnte - denn so eine Prüfung sei nicht Bestandteil des Gerichtsprozesses gewesen.

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