Klage gegen Parkplatzabzocke in Oberbarmen

Ein Mann hat sich juristisch gegen die Parkplatzabzocke in Oberbarmen gewehrt und einen ersten Etappensieg geschafft. Er hatte vor zehn Monaten gegen die hohe Rechnung der Abschleppfirma geklagt. Auf zwei unscheinbaren Hinweisschildern hatte der Parkplatzbetreiber dazu aufgefordert den Kassenbon vom Einkauf bei KiK gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe zu legen. Wer das nicht machte, wurde abgeschleppt - Kosten rund 400. Ein Kläger hat jetzt Recht bekommen, da die Abschleppfirma am Verhandlungstag nicht erschienen ist. Das Abschleppunternehmen hat jetzt zwei Wochen Zeit Einspruch einzulegen. Sonst muss es die Abschleppkosten und Zinsen von 80 Euro zurückzahlen. Wie berichtet sind die umstrittenen Schilder mindestens seit Freitag nicht mehr da. Kurz vorher hatte Radio Wuppertal darüber berichtet.

© Radio Wuppertal

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