Kontaktbeschränkungen sind rechtmäßig

Der Grundrechtseingriff durch die Corona-Maßnahmen ist im Angesicht der gravierenden und teils irreversiblen Folgen einer Infektion vorübergehend hinnehmbar. So hat das Oberverwaltungsgericht heute entschieden. Ein Mann aus Wuppertal hatte mit einem Eilantrag versucht, gegen die Kontaktbeschränkungen vorzugehen. Er sei depressiv und deshalb auf seine sozialen Kontakte angewiesen, ansonsten verschlechtere sich sein Zustand. Als allein lebende Person werde er durch die Corona-Regeln benachteiligt. Das Oberverwaltungsgericht sieht die Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln als verhältnismäßig an und hat den Antrag abgelehnt. Es wies außerdem daraufhin, dass Treffen in häuslicher Umgebung nicht verboten seien. Der Beschluss ist unanfechtbar.

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