Kunden sollten nach Modellwechsel fragen

Wer hochwertige Elektrogeräte kauft, sollte von sich aus nach dem nächsten Modell fragen. Das raten Verbraucherschützer angesichts des Thermomix-Urteils. Das Wuppertaler Landgericht hatte die Klage einer Kundin abgelehnt, die sich von Vorwerk verschaukelt führte. Das Unternehmen war und ist nicht verpflichtet, Kunden darauf hinzuweisen, dass bald ein neues Produkt auf den Markt kommt. Vorwerk hatte das zwei Wochen vor dem Modellwechsel im Übrigen doch getan. Die Problematik sei beim Modellwechsel nie ganz zu vermeiden, heißt es von dem Wuppertaler Unternehmen. Auf Nachfrage sind die Unternehmen aber verpflichtet, wahrheitsgemäß zu antworten, sagt die Verbraucherzentrale NRW. Man solle also ganz konkret fragen, ob und wann ein neues Modell zu erwarten ist. Wenn ein Unternehmen dann nicht die Wahrheit sagt, könne der Kunde Schadenersatz fordern. Im Fall Thermomix hatte die Klägerin nicht explizit nach einem neuen Modell gefragt.

Verbraucherzentrale

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