Kurzfristige Briefwahl für Krankheitsfall

Wer kurzfristig in Quarantäne muss, kann noch morgen am Wahltag Briefwahl beantragen. Das teilt das Wuppertaler Wahlamt mit. Zunächst soll man sich telefonisch bei der Stadt melden. Wichtig ist ein Nachweis - also zum Beispiel eine schriftliche Quarantäneanordnung. Liegt diese vor, kann man jemanden bevollmächtigen. Dafür gibt es einen Vordruck auf der Wahlbenachrichtigung, ein formloses Schreiben reicht aber auch. Der oder die Bevollmächtigte kommt dann ins Rathaus, dort werden die Personalien geprüft und die Briefwahlunterlagen ausgestellt. Das geht bis Sonntag um 15 Uhr. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen dann bis 18 Uhr am Sonntag zurückgebracht werden.


Beantragung der kurzfristigen Briefwahl: Sonntag bis 15 Uhr, Abgabe bis 18 Uhr


Telefonnummern des Wahlamtes

563 5961 am Samstag 8-12 Uhr; Sonntag 563 2001 8-15 Uhr

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