Längere Haftstrafe in Loverboy-Prozess

Ein 18jähriger Wuppertaler ist wegen Beihilfe zu Zuhälterei und Zwangsprostitution zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als bewiesen an, dass er zwei Freunden geholfen hatte, mit der Loverboy-Methode Frauen in die Prostitution zu treiben. Die beiden Opfer waren 14 und 17 Jahre alt. Der Verurteilte wurde vor allem eingesetzt, um die jungen Frauen zu überwachen und ihr Vertrauen zu erlangen. Das Landgericht sprach den Mann außerdem wegen vorsätzlicher Körperverletzung schuldig. Mit zwei Freunden meldete er sich auf eine Handyverkaufsanzeige, vereinbarte ein Treffen und schlug dem Verkäufer dann mit der Faust ins Gesicht, um ihm das Handy zu klauen. In dem anderen Fall bot er sich über eine Anzeige für homosexuelle Dienstleistungen an und versuchte den potentiellen Freier auszurauben. Der Versuch scheiterte allerdings.

Landgericht Wuppertal
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