Landgericht zu Justizpanne

Das Wuppertaler Landgericht räumt Fehler beim Umgang mit zwei verurteilten Drogendealern ein - spielt den Fall aber auch herunter. Haftverschonung sei kein Straferlass. Wie berichtet hat das Gericht mindestens zwei verurteilten Drogendealern bzw. ihren Anwälten das Urteil und das Verhandlungsprotokoll nicht zugestellt. Warum, ist bisher völlig unklar. Justizministerium und Oberlandesgericht kritisieren den Vorgang. Einer der Dealer hat schon Haftverschonung bekommen, ein weitere könnte folgen. Sie waren zu 10 bis 13 Jahren verurteilt worden. Eine Sprecherin des Landgerichts sagt, wenn die Revision der Anwälte am Bundesgerichtshof scheitert, müssten die Dealer wieder in Haft, dann gelte das Wuppertaler Urteil. 

© Achim Otto

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