Maskenpflicht gilt de facto weiter

Die Maskenpflicht in den Wuppertaler Fußgängerzonen gilt nicht mehr, aber sie gilt noch. Was unlogisch klingt, lässt sich einfach erklären: Die Regeln der Bundesnotbremse, die auch in Wuppertal gelten, sehen keine generelle Maskenpflicht im Freien vor - auch nicht in Innenstädten. Was aber weiter gilt, ist die Maskenpflicht im Umkreis von 10 Metern rund um alle Einzelhandelsgeschäfte. Das trifft auf die Fußgängerzonen und auch die Straße Wall in Elberfeld durchweg zu. Deswegen gibt es so gut wie keinen Ort innerhalb der Citys, an dem man die Maske aus lassen kann.

© Stadt Wuppertal

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