Maskenpflicht in Fußgängerzonen bleibt

Die Maskenpflicht in den Fußgängerzonen von Barmen und Elberfeld ist rechtmäßig. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat einen Antrag einer Frau aus Wuppertal abgelehnt, die die Maskenpflicht kippen wollte. Dass die Menschen in den Fußgängerzonen und am Wall Maske tragen müssen, ist verhältnismäßig, sagen die Richter. Die Pflicht gilt täglich von 7 bis 20 Uhr. Dass sie räumlich und zeitlich begrenzt ist, merkt das Gericht in seiner Beurteilung positiv an. Außerdem rechtfertigen die hohen Infektionszahlen in Wuppertal die Maßnahme. In Fußgängerzonen sei nicht zu erwarten, dass die Menschen immer den Mindestabstand einhalten. Wuppertal habe in Sachen Corona-Maßnahmen einen Einschätzungs-Spielraum, es sei nachvollziehbar, dass die Stadt einen positiven Effekt der Maskenpflicht erwartet.

© Stadt Wuppertal

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