Mögliche Revision nach Gucci-Gang-Urteil
Veröffentlicht: Samstag, 06.07.2024 07:45
Das gestrige Urteil gegen drei junge Wuppertaler wegen Zwangsprostitution Minderjähriger ist noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagten können Revision einlegen - zwei von ihnen müssen sonst für mehrere Jahre in Haft. Fünf Jahre und sechs Monate bzw. drei Jahre und zwei Monate - die Angeklagten wurden nach Jugendstrafrecht verurteilt. Das Gericht ist sicher: Die jungen Männer haben fünf Mädchen unter 16 zunächst bei der Prostitution unterstützt, sie später dazu gezwungen, auch mit körperlicher Gewalt. Dass die Angeklagten die Taten gestanden hat, wertete das Gericht zu ihren Gunsten und deutet an, die Schuldfähigkeit der zwei Hauptangeklagten könnte vermindert sein. Der Prozess hatte für Aufsehen in Wuppertal gesorgt. Zwei der Angeklagten waren bekannt als Mitglieder der sogenannten "Gucci-Gang", einer Jugendbande, die zahlreiche Verbrechen in Wuppertal begangen hat.