Neue Regeln für Kinderbetreuung in Nordrhein-Westfalen

Folgende Lockerungen hat NRW-Familienminister Stamp in Düsseldorf angekündigt:

Ab 14.05. dürfen wieder betreut werden:

- Vorschulkinder aus ärmeren Familien (Anspruch nach Bildungs- und Teilhabepaket)

- alle Kinder mit Behinderungen

- Nur bei Tageseltern: alle Zweijährigen

- Außerdem erlaubt: von Eltern privat organisierte Betreuungen in Kleingruppen

Ab 28.05. dürfen wieder alle Vorschulkinder betreut werden.

Ab ca. Mitte Juni sollen alle Kinder wieder in die Kita dürfen, aber vielleicht nur für wenige Tage.

(Die bisherige Notbetreuung ist nicht betroffen und bleibt wie sie ist.)

Spätestens Montagfrüh werde die genaue Rechtsverordnung zu den Änderungen vorliegen, sagte Stamp.

Kindertagesstätte
© SYMBOLBILD | annanahabed - stock.adobe.com