NGG: Ausbildung nur mit Tariflohn

Wer sich um eine Ausbildung bewerben möchte, sollte darauf achten, dass der Betrieb einen Tariflohn zahlt. Darauf macht die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten aufmerksam. Der gesetzliche Mindestlohn gilt zwar nicht für Ausbildungen, dennoch gibt es eine Untergrenze für Ausbildungsvergütungen. Sie liegt aktuell bei 585 Euro im ersten Jahr, 690 im zweiten und 790 Euro im dritten Jahr. Tariflöhne seien da häufig besser, sagt die NGG.

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