Oberbürgermeister-Stichwahl bleibt

Die Stichwahl um das Amt des Oberbürgermeisters bleibt bestehen. Damit wird auch in Wuppertal zweimal gewählt - es sei denn, ein Kandidat bekommt schon im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit. Das NRW-Verfassungsgericht hat die Abschaffung der Stichwahl für verfassungswidrig erklärt. CDU und FDP hätten damit die Grundsätze des demokratischen Rechtsstaats verletzt. Geklagt hatten SPD und Grüne. Marc Schulz, Stadtverordneter der Wuppertaler Grünen, reagiert erfreut. Das Gericht habe verhindert, dass Politiker mit 30 oder weniger Prozent der Stimmen Oberbürgermeister werden können. In unserer Stadt wäre die letzte Wahl ohne Stichwahl anders ausgegangen - Peter Jung von der CDU wäre noch im Amt.

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