Oberverwaltungsgericht weist Klage der Diakonie zurück

Die Diakonie Wuppertal erhält nicht mehr Geld für die Kindergartenfinanzierung als andere Betreiber. Damit hat das Oberverwaltungsgericht NRW die Revision der Diakonie zurückgewiesen. Die Diakonie hatte geklagt: für das Kindergartenjahr 2016/2017 wollte sie mehr Zuschüsse von der Stadt. In der ersten Instanz war das gescheitert. Daraufhin ging die Diakonie in Revision. Die hat das Oberverwaltungsgericht jetzt zurückgewiesen. Begründung: Die Diakonie habe für ihre mehr als 30 Einrichtungen in Wuppertal alle staatlichen Zuschüsse erhalten. Durch das Gesetz sei es nicht vorgesehen, dass Städte die Zuschüsse nach eigenem Ermessen erhöhen könnten.

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