Osterholz: Gericht weist Antrag von Anwohner ab

Die Hoffnung auf einen Aufschub der Rodung im Osterholz ist dahin. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den Antrag eines Anwohners zurückgewiesen. Der hatte bemängelt, dass das Waldgebiet nicht vom Kampfmittelräumdienst untersucht wurde. Der Kampfmittelräumdienst muss das Gelände untersuchen, das ist rechtlich vorgeschrieben. Allerdings sagt das Gericht: Im Planfeststellungsbeschluss zum Osterholz steht: Das muss vor Baubeginn passieren. Die Rodung der Bäume sei noch nicht der Baubeginn sondern dessen Vorbereitung. Baubeginn ist erstm wenn die Kalkwerke mit Boden- und Aushubarbeiten für ihre Abraumhalde beginnen. Deswegen gebe es keinen Grund, das Fällen von Bäumen zu untersagen. Immer noch ist unklar, wann das Unternehmen damit anfangen will.

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