Psychiatrie nach Messerangriff

Der Mann, der im Haus der Integration eine Mitarbeiterin mit einem Messer schwer verletzt hat, muss in die Psychiatrie. Das hat das Landgericht entschieden. Die Staatsanwaltschaft hatte den 21-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt - auch sie hält den jungen Mann für schuldunfähig. Er habe eine schwere psychische Erkrankung. Der Messerangriff hatte vergangenen Sommer für viel Aufregung gesorgt. Der 21-Jährige hatte der Mitarbeiterin der Ausländerbehörde mit einem Küchenmesser zweimal von hinten in den Rücken gestochen. Die Frau war offensichtlich nur ein Zufallsopfer. Denn der junge Syrer hatte sich über eine Entscheidung des Jobcenters geärgert, nicht der Ausländerbehörde. Und mit dem Opfer hatte er gar nichts zu tun. Nach der Tat wurden im Haus der Integration die Sicherheitsvorkehrungen verstärkt.

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