Rauchverbot in den Fußgängerzonen

Die Stadt hat klargestellt, dass es für die Maskenpflicht in den Fußgängerzonen doch keine Ausnahme für Raucher gibt. Auf Anfrage von Radio Wuppertal teilte sie mit, dass die Corona-Schutzverordnung des Landes gelte - und die sehe nur während des Essens und Trinkens eine Ausnahme von der Maskenpflicht vor. Am Wochenende gab es mehrere Medienberichte, wonach das vom NRW-Gesundheitsministerium klargestellt wurde. Der Corona-Krisenstab in Wuppertal hatte bei Einführung der Maskenpflicht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Rauchen erlaubt ist. Laut Stadt soll die neue Regel aber mit Augenmaß angewendet werden. Wer abseits der anderen Menschen und alleine rauche, müsse nicht mit einer Strafe rechnen.

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