Rechnungsschluss bei der Stadt

Unternehmen, die noch offene Rechnungen an die Stadt haben, sollen die rechtzeitig einreichen und Abgabefristen beachten. Darauf weist die Stadt hin. Es geht um Firmen, die dieses Jahr für die Stadt Leistungen erbracht haben, aber auch für das Jobcenter oder andere Tochterunternehmen. Im Einzelnen gilt: Für alle Lieferungen und Verträge, die bis zum 30. November 2022 vollständig erfüllt wurden, müssen die Rechnungen bis spätestens Montag, 5. Dezember 2022 bei der Stadt vorliegen. Für Leistungen, die noch im Dezember 2022 erbracht werden, gilt die Frist zur Vorlage der Rechnungen bis spätestens einschließlich Dienstag, 24. Januar 2023. Die Rechnungsanschrift lautet: Stadt Wuppertal, Finanzbuchhaltung – 403.31 Kreditorenbuchhaltung – Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal. Alle Rechnungen für das aktuelle Jahr, die nach diesem Stichtag eingehen, werden buchhalterisch erst dem Jahr 2023 zugeordnet.

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