Rechtsanspruch: Familien könnten klagen
Veröffentlicht: Donnerstag, 09.09.2021 10:35
Der neue Rechtsanspruch auf Nachmittagsbetreuung an Grundschulen könnte für die Stadt juristische Folgen haben. Ab 2026 muss Wuppertal jedem neuen Grundschulkind einen Platz im offenen Ganztag anbieten. Wenn das Angebot zu knapp ist, können die Familien, die keinen Platz bekommen, die Stadt verklagen. Wuppertals Schuldezernent Stefan Kühn sagt: Beim Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz gab es Klagen, die Stadt konnte sich aber immer mit den Kläger:innen einigen. Man habe diese Kinder irgendwie unterbekommen. Im Gegensatz zu kleinen Kindern wird man Schulkinder aber nicht bei Tageseltern unterbringen können. Schon deswegen brauche man kreative Lösungen, wie zum Beispiel Hausmeisterwohnungen in Betreuungsräume umzuwandeln oder Räume sowohl für den Unterricht als auch für die Betreuung zu nutzen.