Schöner Fußballer bleibt Verhandlung fern

Das Wuppertaler Landgericht hat den Zivilprozess mit dem früheren Fußballprofi Rurik Gislason ausgesetzt. Gislason hat seine frühere Management-Agentur aus unserer Region verklagt. Vor Gericht gaben aber beide Seiten gestern (01.12.22) an, dass sie einen außergerichtlichen Vergleich wollen und zurzeit erfolgversprechende Verhandlungen führen. In dem Streit geht es um die Fernsehshow "Let's Dance", da hat der Isländer im vergangenen Jahr mitgemacht. Das Honorar dafür - 45.000 Euro - soll die Agentur nicht an Gislason weitergegeben haben. Falls doch kein außergerichtlicher Vergleich zustandekommt, muss sich der Kläger bei Gericht melden, dann wird ein neuer Verhandlungstermin festgelegt.

© Stefan Gregorowius

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