Schüsse an der Gathe: Lebenslang wegen Mordes

Im Prozess um die tödlichen Schüsse an der Gathe ist das Urteil gefallen. Der Täter muss lebenslang ins Gefängnis. Angeklagt war der 33-Jährige zunächst wegen Totschlags, verurteilt wurde er aber wegen Mordes. Im April vergangenen Jahres hatte der jetzt Verurteilte einen anderen Mann aus seinem Auto heraus erschossen. Der Angeklagte hatte die Tat vor Gericht gestanden. Wegen der Details, die im Lauf des Prozesses herauskamen, hatte die Staatsanwaltschaft letzten Endes doch auf Mord plädiert. Das Gericht schloss sich dieser Sichtweise jetzt an. Täter und Opfer waren bis kurz vor der Tat befreundet. Das Opfer war einige Tage nach den Schüssen gestorben. Die Verteidiger hatten von Notwehr gesprochen und wollten einen Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Landgericht Wuppertal
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