Spielhallen fordern Genehmigung

Im Oberverwaltungsgericht Münster stehen drei Prozesse um Spielhallen gegen die Stadt Wuppertal an. Verhandelt wird heute (25.09.20) und kommenden Montag. Seit fast drei Jahren gilt in NRW, dass zwischen zwei Spielhallen mindestens 350 Meter liegen müssen. Die Stadt muss entscheiden, welche Spielhalle bleiben darf und welche nicht. Im ersten Prozess wehrt sich ein Spielhallenbetreiber dagegen, dass er schließen soll. Im zweiten Prozess fordert ein Betreiber, der schließen sollte, ein neues Auswahlverfahren, wogegen aber ein benachbarter Betreiber klagt, der bleiben durfte. Im dritten Prozess fordert ein Betreiber für sich selbst eine Erlaubnis, will aber, dass die Ausnahmegenehmigungen für mehrere benachbarte Spielhallen zurückgenommen werden.

© Thomas Keßler, OVG NRW

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