Sportbund: Keine Testpflicht für Kontaktsport in Hallen

Zu den Corona-Auflagen für Sport in Hallen gibt es eine Klarstellung. Wie der Stadtsportbund jetzt mitteilt, habe das Land die Coronaschutzverordnung genauer erklärt. Für Kontaktsport mit bis zu 100 Personen fällt die Testpflicht weg. Für kontaktfreien Sport gilt dagegen die Testpflicht weiter, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten wird. Das bedeutet: Wer Yoga macht, braucht einen aktuellen Negativtest, wenn es keinen Mindestabstand gibt. Wer Handball mit Vollkontakt spielt, braucht dagegen keinen. Das gleiche gilt für das Schwimmen in Hallen. Hier findet ihr alle Informationen auf der Seite des Stadtsportbundes.

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