Springmann-Prozess: Freispruch aufgehoben
Veröffentlicht: Donnerstag, 09.01.2020 16:49
Der Bundesgerichtshof hat den Freispruch für den zweiten Angeklagen im Springmann-Prozess aufgehoben. Das heißt: Der Geschäftspartner des verurteilten Springmann-Enkels kommt doch als Mittäter in Frage. Der BGH hebt das Urteil des Wuppertaler Landgerichts gegen den zweiten Angeklagen auf. Die Strafkammer in Wuppertal habe die Beweise zu sehr zu Gunsten des Mannes ausgelegt, sagen die Karlsruher Richter. Es gebe für einige Annahmen des Gerichts keine tatsächlichen Anhaltspunkte. Der Angeklagte muss sich erneut einem Prozess stellen, der soll vor dem Landgericht Düsseldorf geführt werden. Dagegen bleibt das Urteil gegen den Hauptangeklagten, den Enkel des ermordeten Unternehmerehepaars Springmann, bestehen. Er muss lebenslang in Haft - und wegen der besonders schweren Schuld danach in Sicherungsverwahrung.