Staatsanwaltschaft: Polizist schoss in Notwehr
Veröffentlicht: Donnerstag, 23.09.2021 11:03
Nach den tödlichen Schüssen eines Polizisten auf einen Wuppertaler in dessen Wohnung an der Tannenbergstraße sind die Ermittlungen fürs erste eingestellt worden. Der Beamte habe sich nicht strafbar verhalten, teilt die Staatsanwaltschaft mit. Beendet ist die Sache damit aber nicht. Im Juni hatten Nachbarn des Mannes die Polizei gerufen. Der 35-jährige randalierte in seiner Wohnung. Die Polizisten drangen dort ein. Der verwirrt wirkende Mann soll sich ins Bad zurückgezogen und ein Messer geworfen haben. Schließlich soll er aus dem Bad gekommen und auf einen Polizisten zugelaufen sein - mit einem Stock und einem anderen Gegenstand. Der Polizist schoss dreimal auf den Mann. Die Staatsanwaltschaft sagt: Das war Notwehr und damit gerechtfertigt. Die Hinterbliebenen des Opfers haben schon Beschwerde eingelegt, jetzt liegt der Fall bei der Generalstaatsanwaltschaft.