Stadt erklärt Maskenpflicht an Haltestellen
Veröffentlicht: Freitag, 25.09.2020 06:11
Die Maskenpflicht an Bushaltestellen gilt da, wo man keinen Abstand halten kann. Das hat die Stadt klargestellt. Keinesfalls wolle man den Busfahrgästen ans Portemonnaie. Bußgeld wird das Ordnungsamt vorerst nur verhängen, wenn sich Menschen uneinsichtig zeigen, sagte uns eine Sprecherin der Stadt. Niemand müsse sich Sorgen machen, wenn er allein oder mit wenigen Menschen an einer Haltestelle wartet oder gar nur an der Haltestelle vorbeigeht. Die Maskenpflicht sei dann wichtig, wenn sich viele Menschen im Wartehäuschen drängeln. Das werde bei kaltem und regnerischem Wetter im Herbst häufiger passieren. Da sei die Maske dann wirklich entscheidend - und da werde das Ordnungsamt dann auch genau hinsehen.