Steuervorteile für Menschen mit Behinderung

Ab diesem Jahr gelten neue steuerliche Vorteile für Menschen mit Behinderung. Darauf weist das Sozialamt hin. Durch das neue Behinderten-Pauschbetraggesetz gibt es den Pauschbetrag bereits ab einem Grad der Behinderung von 20, vorher wurde das erst ab 30 gewährt. Der Pauschbetrag beträgt rund 350 (348) Euro. Bei einem Grad von 30 bis 100 verdoppeln sich die bisherigen Beträge. Bereits ausgestellte Bescheinigungen über den Behinderungsgrad behalten ihre Gültigkeit.


Anträge an: schwerbehindertenausweise@stadt.wuppertal.de

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