Strompreisentlastung: Schwebebahn profitiert

Auch die Schwebebahn profitiert von Ausnahmeregeln für die staatliche Strompreisentlastung. Wie der Wuppertaler FDP-Bundestagsabgeordnete Manfred Todtenhausen mitteilt, haben das die Bundesministerien für Wirtschaft und Verkehr endgültig geklärt. Die Höhe der Strompreisentlastung hängt vom Verbrauch in einem Referenzzeitraum ab - und das wäre ohne Ausnahmeregel das Jahr 2021 gewesen. Weil die Schwebebahn da länger stillstand, wäre die Entlastung niedriger ausgefallen. Todtenhausen sieht in der Klarstellung eine gute Nachricht für die Schwebebahn - und damit auch für alle Wuppertalerinnen und Wuppertaler.

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